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Prozess um Hanfstecklinge: Handel oder legales Material?

Archiv-Mitglied AArchiv · redaktionell

Hintergrund

Ein 55-jähriger Betreiber eines Hanfladens in Kempten muss sich vor Gericht verantworten, weil ihm die Staatsanwaltschaft illegalen Handel mit Cannabis vorwirft. Beschlagnahmt wurden bei ihm 37 Pflanzen. Die Behörden sehen darin einen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz und unterstellen gewerbsmäßigen Handel, im schlimmsten Fall drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Streitpunkt: Stecklinge oder Cannabis?

• Staatsanwaltschaft: Sie hält die Pflanzen bereits für illegales Cannabis.

• Verteidigung: Der Anwalt des Angeklagten argumentiert, es handle sich lediglich um Hanf-Stecklinge. Die tragen keine THC-haltigen Blüten oder Früchte und gelten laut Gesetz als legales Vermehrungsmaterial, vergleichbar mit Hanfsamen.

• Gesetzeslage: Hanf-Stecklinge sind nach der aktuellen Rechtslage legal, solange sie keine Blüten oder Früchte tragen. Sobald sie eingepflanzt sind und weiterwachsen, kann die rechtliche Einordnung anders ausfallen.

Besonderheiten in Bayern

• In Bayern wird besonders streng kontrolliert und ausgelegt: Sobald ein Steckling eingepflanzt ist, gilt er als "Setzling" und damit als Cannabis im Sinne des Gesetzes.

• Auch gegen andere Hanfhändler, etwa den Gründer der Kette "Hanf.com", laufen Ermittlungen wegen ähnlicher Vorwürfe.

Fazit

• Die Rechtslage zu Stecklingen ist umstritten und wird je nach Region unterschiedlich ausgelegt.

• Wer Stecklinge kauft oder verkauft, sollte sich die Grauzonen und Risiken bewusst machen, besonders in Bayern.

• Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für die ganze Branche haben.

Quelle: br.de/nachrichten/bayern/illegaler-cannabis-h…

[Bild nicht übernommen]

Archiv-Mitglied BArchiv · redaktionell

Was ich daraus lerne:

Nicht das Gesetz wird zum "geltenden Recht", sondern die Auslegungen.

Archiv-Mitglied BArchiv · redaktionell
• Gesetzeslage: Hanf-Stecklinge sind nach der aktuellen Rechtslage legal, solange sie keine Blüten oder Früchte tragen. Sobald sie eingepflanzt sind und weiterwachsen, kann die rechtliche Einordnung anders ausfallen. • Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für die ganze Branche haben. Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/illegaler-cannabis-handel-oder-harmlose-hanf-stecklinge,Uq4UqJX

Hier geht es um "gewerblich",

ich übertrage es aber auf "privat".

Mein Fazit daraus:

Nichts von den selbst angebauten Pflanzen weitergeben.

Und ließe sich das auf Anbauvereinigungen übertragen?

Archiv-Mitglied AArchiv · redaktionell

In diesem Fall ist genau das passiert, was ich am KCanG schon eine Weile kritisiere: Es ist zu schwammig geregelt, was Stecklinge eigentlich genau sind. Und wenn man dann in Bayern sitzt, wo sowieso genauer hingeschaut wird, legen sie es erst mal maximal unfreundlich aus, bis irgendwann ein Richter ein Grundsatzurteil fällt oder womöglich eine Nachbesserung des Gesetzes verlangt. Ich bin gespannt, wie es im Fall einer Verurteilung mit der Berufung vor der nächsthöheren Instanz weitergeht und wie weit das getrieben wird.

Archiv-Mitglied CArchiv · redaktionell
Und ließe sich das auf Anbauvereinigungen übertragen?

Anbauvereinigungen gibt es aus meiner Sicht dafür, dass man gemeinschaftlich Cannabis anbaut. Die Frage, ob dort Stecklinge an Privatpersonen verkauft werden, stellt sich also gar nicht, weil alles im Besitz des Vereins ist.

Die Urteilsbegründung in diesem Fall wird für uns ebenfalls interessant. Ist nur der Handel mit Stecklingen verboten? Dann wäre der Besitz wahrscheinlich nicht strafbar.

Leider ist es Bayern, das bei Cannabis ohnehin sehr prohibitiv unterwegs ist. Es kann aber immer passieren, dass andere Gerichte die Argumentation bayerischer Richter übernehmen. Wobei der Weg zur nächsthöheren Instanz ja offen bleibt.

Eine weitere Frage, die sich stellt:

Warum dürfen ausländische Unternehmen Stecklinge nach Deutschland verkaufen, deutsche Unternehmen aber nicht?

Alles sehr schwammig.

Archiv-Mitglied DArchiv · redaktionell

Darüber hatte ich auch schon mal geschrieben:

Im KCanG steht doch glasklar drin:

"Stecklinge (sind) Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen; Vermehrungsmaterial (ist definiert als) Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen".


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