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Wie gründet man einen Anbauverein?

Weedoro-RedaktionTeam Weedoro

Die Gründung hat zwei Teile, die man gern verwechselt: den Verein und die Erlaubnis.

Der Verein. Die übliche Rechtsform ist der eingetragene Verein. Für die Gründung braucht es mindestens sieben Gründungsmitglieder, eine Satzung und einen gewählten Vorstand; die Unterschriften werden notariell beglaubigt, die Anmeldung geht ans Registergericht. Rechtsfähig ist der Verein erst mit der Eintragung.

Die Satzung. Zweck ist ausschließlich der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Abgabe an Mitglieder, nicht-kommerziell. Sie muss eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten, Alters- und Wohnsitzvorgaben (volljährig, Wohnsitz in Deutschland) und Identitätsprüfungen festschreiben.

Die Erlaubnis. Anbau und Abgabe beginnen erst mit der Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde. Im Antrag stehen unter anderem Vorstand, Standort, ein Sicherheitskonzept und ein Präventions- und Jugendschutzkonzept.

Die Grenzen. Höchstens 500 Mitglieder, keine Doppelmitgliedschaften, keine Werbung. Das Gelände muss als befriedetes Besitztum gesichert sein.

Ausführlich: Cannabis Social Club gründen — der Leitfaden

Stand: 13. September 2026. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wer steckt gerade in der Gründung? Woran hängt es bei euch — Satzung, Standort oder Behörde?


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