CBD allein als Isolat bringt nur sehr wenig. Besser nimmt man ein Breitspektrum, also CBD zusammen mit CBN und CBG und einer breiten Palette verschiedener Terpene. Da spielt der Entourage-Effekt mit.
Also lieber CBD-Blüten als reines CBD-Öl, es sei denn, das Öl oder Extrakt hat ein genauso breites Spektrum.
So ein Breitspektrum wirkt meist deutlich spürbar beruhigend und angstlösend, vor allem bei hohen CBN-Anteilen. Es gibt aber auch Zusammensetzungen, die eher auf entzündungshemmende Eigenschaften oder auf eine veränderte Schmerzwahrnehmung ausgelegt sind. WARUM willst du denn CBD konsumieren? Wenn du mir deine Motivation nennst oder sagst, was du dir davon am meisten erhoffst, kann ich dir eventuell etwas empfehlen.
Wer 0,0 % THC konsumieren will, sollte keine Blüten nehmen, weil da immer ein kleiner THC-Anteil enthalten sein kann. Dann besser Öle oder Extrakte, die tatsächlich bei 0,0 % liegen.
Und ja, CBD kann man ohne Risiko im Internet bestellen, jedenfalls auf seriösen Seiten beziehungsweise in seriösen Shops.
Rechtlich gesehen ist der kommerzielle Handel mit allen Pflanzenteilen illegal, egal ob THC oder CBD. Das heißt, Händler von CBD-Blüten bekommen Probleme, das kann man im Internet mehrfach nachlesen. Käufer müssen sich weniger Gedanken über rechtliche Folgen machen, zumindest als Endkonsumenten. CBD-Öle und -Extrakte darf man bis zu einem THC-Wert von höchstens 0,2 % handeln, "glaube" ich, nach dem Grenzwert habe ich jetzt keinen Bock zu googeln, und zwar SOLANGE man keine Wirkversprechen macht, sonst gibt es Probleme über das Arzneimittelgesetz, und sie nicht zum menschlichen Konsum anbietet. Anbieten darf man sie nur ohne Konsumempfehlung wie etwa "oral aufnehmen" oder "verdampfen".
Trotzdem fallen alle Produkte mit geringem THC-Gehalt, maximal 0,2 % oder so, unter das neue Cannabiswerbeverbot und dürfen in keinerlei Weise öffentlich beworben oder verherrlicht werden.
Cannabisextrakte mit 0,0 % THC gelten in Bezug auf dieses Werbeverbot rechtlich nicht als Cannabis und dürfen daher beworben werden, aber ebenfalls nicht zum menschlichen Konsum angeboten werden. Ansonsten sind sie völlig legal, solange nur legale Cannabinoide drin sind. CBN zum Beispiel darf nur enthalten sein, wenn es natürlich ist und extrahiert wurde. Synthetisiertes CBN fällt unter das neue Gesetz, das HHC und andere Derivate verbietet. Vergleichbar mit HHC ist CBN allerdings nicht. Das Problem ist, glaube ich, die Syntheseroute. Das Gesetz ist so formuliert, dass sich HHC und Ablegerprodukte damit verbieten lassen. Synthetisiertes CBN fällt nur wegen dieser notwendigen Formulierung mit hinein, nicht weil es gefährlich oder psychotrop wäre. Kann der Händler nachweisen, dass das CBN natürlich ist und extrahiert wurde, bekommt er im Zweifelsfall keine Probleme.