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Ab wann gilt ein Steckling rechtlich als Pflanze?

Archiv-Mitglied AArchiv · redaktionell

Ich frage mich gerade, ab wann eine Pflanze als Pflanze gilt: Geht es um die Größe oder um das Alter?

Und woran mache ich das fest, um den Vorgaben der Behörden auf jeden Fall zu entsprechen?

Hat vielleicht jemand ein Bild einer Jungpflanze, die der Definition entspricht, und eines von einer Pflanze, beide mit Altersangabe?

Ich überlege außerdem, ob männliche Pflanzen zur Begrenzung dazugezählt werden, ob also vier Pflanzen (drei weibliche und eine männliche) als bedenkenlos oder eher als illegal gelten sollten. Wenn ich unsicher bin, gehe ich zum Selbstschutz pauschal von illegal aus, aber ist das vielleicht irgendwo dokumentiert?

Archiv-Mitglied BArchiv · redaktionell

Das Gesetz spricht nur von Pflanzen, und zwar pro Person über 18 im Haushalt. Zwischen männlich und weiblich wird dabei nicht unterschieden.

Stecklinge, die nicht eingepflanzt sind, dürften juristisch erlaubt sein. Sobald sie in ein Substrat kommen, zählen sie aber auch als Pflanze. Im Cannabisgesetz ist vieles nicht richtig benannt, deshalb sind einige undefinierte Sachen erlaubt.

Archiv-Mitglied CArchiv · redaktionell

Um die Begriffsdefinitionen geht es in § 1 des KCanG (Konsumcannabisgesetz), unter anderem:

Cannabis: Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe mit Ausnahme von ...

a) Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne von § 2 Nummer 1 und 2 des Medizinal-Cannabisgesetzes, b) CBD, c) Vermehrungsmaterial, d) Nutzhanf und e) Pflanzen als Teil von bei der Rübenzüchtung gepflanzten Schutzstreifen, wenn sie vor der Blüte vernichtet werden

Marihuana: die getrockneten Blüten und die blütennahen Blätter der Cannabispflanze

Vermehrungsmaterial: Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen

Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen

gesetze-im-internet.de/kcang/__1.html

Mich beschäftigt dabei immer die Frage, ob ich mir Stecklinge mitbringen darf. Nach meinem Verständnis schon: Die Pflanzen sind wohl safe, solange sie keine Blütenstände oder Fruchtstände haben. Ich lese das so, dass sie nicht blühen dürfen. Laut Definition: "Fruchtstände und Blütenstände sind in der Botanik Begriffe, die sich auf die Anordnung und Entwicklung von Blüten und Früchten bei Pflanzen beziehen. Ein Blütenstand ist ein verzweigter Teil des Sprosssystems, der Blüten trägt, während ein Fruchtstand aus einer oder mehreren Früchten besteht, die sich aus den Blüten eines Blütenstandes entwickeln."

Bleibt die Frage: Seit wann trägt Hanf Früchte?

Archiv-Mitglied AArchiv · redaktionell

Hehe, danke euch beiden.

Zu der Frage oben: Ich meine, seit letztem Jahr ... Da hat der Hanf glaube ich mit Crack gechillt und sich entschieden, lieber in Bananen zu machen, ich kann mich aber auch täuschen ;D

Hmmm ... eigentlich interessant: Wenn aus einer Kirschblüte eine Kirsche wird und aus einer Apfelblüte ein Apfel, dann entsteht nach dem Ende der Blütezeit vielleicht irgendetwas, das bisher unbekannt ist. Vorausgesetzt, der Mensch hat immer schon vor diesem Zeitpunkt alles weggenascht und es deshalb noch nie erlebt ... Sollte man mal ausprobieren, bei Erfolg gibt es dafür eventuell einen Blüten-Nobelpreis, weil man der Erste ist.

Archiv-Mitglied DArchiv · redaktionell

Tolle Gedanken. 🤫

Archiv-Mitglied CArchiv · redaktionell

Ist der Samen die Frucht des Hanfs? 🙃


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