Um die Begriffsdefinitionen geht es in § 1 des KCanG (Konsumcannabisgesetz), unter anderem:
Cannabis: Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen nach Nummer 1 und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe mit Ausnahme von ...
a) Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken im Sinne von § 2 Nummer 1 und 2 des Medizinal-Cannabisgesetzes,
b) CBD,
c) Vermehrungsmaterial,
d) Nutzhanf und
e) Pflanzen als Teil von bei der Rübenzüchtung gepflanzten Schutzstreifen, wenn sie vor der Blüte vernichtet werden
Marihuana: die getrockneten Blüten und die blütennahen Blätter der Cannabispflanze
Vermehrungsmaterial: Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen
Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen
gesetze-im-internet.de/kcang/__1.html
Mich beschäftigt dabei immer die Frage, ob ich mir Stecklinge mitbringen darf. Nach meinem Verständnis schon: Die Pflanzen sind wohl safe, solange sie keine Blütenstände oder Fruchtstände haben. Ich lese das so, dass sie nicht blühen dürfen. Laut Definition: "Fruchtstände und Blütenstände sind in der Botanik Begriffe, die sich auf die Anordnung und Entwicklung von Blüten und Früchten bei Pflanzen beziehen. Ein Blütenstand ist ein verzweigter Teil des Sprosssystems, der Blüten trägt, während ein Fruchtstand aus einer oder mehreren Früchten besteht, die sich aus den Blüten eines Blütenstandes entwickeln."
Bleibt die Frage: Seit wann trägt Hanf Früchte?