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Kiffen und Autofahren: Wie lange muss man warten?

Archiv-Mitglied AArchiv · redaktionell

Hallo liebe Freunde,

vorab: Falls mir irgendein Fehler unterläuft, zum Beispiel der falsche Thread, verzeiht es mir bitte, ich bin hier gerade mal 30 Minuten Mitglied :)

Angemeldet habe ich mich extra, um eure Meinungen und Erfahrungen einzuholen.

Ich bin nämlich leidenschaftlicher „Kiffer“ und genieße es sehr, einfach mal abzuschalten. Angefangen habe ich allerdings erst mit der „Legalisierung“.

Heißt: Neuling bin ich trotzdem noch.

Nun meine Frage: Wie bringt ihr den Konsum und das Autofahren unter einen Hut?

Versteht mich nicht falsch, im Rausch würde ich mich niemals ins Auto setzen, den Verkehr behindern und eine Gefahr sein. Wenn ich stoned bin, habe ich daran auch überhaupt kein Interesse :)

Mir geht es viel mehr darum, dass THC, soweit ich weiß, sehr viel länger im Blut nachweisbar bleibt und damit für Autofahrer zum Problem werden kann. Dieser Restwert reicht ja schon, um bei einer Polizeikontrolle Ärger zu bekommen.

Noch einmal: Ich will nicht bekifft fahren. Aber ihr wisst alle, dass man am Tag danach oder auch zwei Tage später absolut zurechnungsfähig ist, der Wert im Blut aber eventuell noch messbar ist.

Wie handhabt ihr das also?

Gibt es vielleicht eine Faustregel?

Weil ich noch in der Probezeit bin, befürchte ich, etwas verzichten zu müssen 🫣

Danke euch vielmals für die Mühe!!!

Archiv-Mitglied BArchiv · redaktionell

Für den THC-Abbau gibt es einen Rechner.

In der Probezeit gilt grundsätzlich ein absolutes THC-Verbot (gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html). Das heißt: Schon kleinste nachweisbare Mengen können dir Ärger einbringen, ein Wert ab 1,0 ng/ml auf jeden Fall.

Die Grenze von maximal 3,5 ng/ml gilt nur, wenn du über 21 bist und die Probezeit hinter dir hast.

Da du noch in der Probezeit bist und selbst geringe Mengen bei regelmäßigem Konsum sehr lange nachweisbar bleiben, kann ich dir generell nur komplette Abstinenz empfehlen.

Bei über drei Tagen Abstinenz und sehr seltenem Konsum halte ich die Wahrscheinlichkeit für gering, dass noch THC im Blut nachweisbar ist – eine Garantie gebe ich darauf aber nicht (das wäre dein eigenes Risiko, meine Angabe ist ohne Gewähr). Empfehlen kann ich für die Probezeit nur absolute Abstinenz. Alles andere bleibt immer ein Risiko.

Archiv-Mitglied AArchiv · redaktionell

Danke dir für die schnelle Antwort!

Ja, so ähnlich hatte ich es mir schon gedacht :(

Es ist eben immer noch ein Luxus :)

Dann werde ich meinen Konsum wohl stark herunterschrauben und nur noch an bestimmten Tagen wie Feiertagen konsumieren.

Gibt es vielleicht einen Selbsttest, den ich zur Sicherheit machen kann?

Archiv-Mitglied AArchiv · redaktionell

Dir noch mal vielen Dank!

Ich werde meinen Konsum jetzt anpassen und nur noch gelegentlich „Spaß“ haben. Wie gesagt, das Risiko würde ich niemals eingehen und im Straßenverkehr eine Gefahr für andere sein.

Trotzdem weiß ich jetzt, wie ich mich verhalten sollte, falls ich doch mal in eine Kontrolle komme 🙂

Eine persönliche Frage noch, natürlich nur, wenn du sie beantworten magst: Was hältst du von der Rechtslage?

Würdest du sie ändern? Auf mich wirkt sie etwas unausgereift und schwammig. Schon weil jeder Körper anders reagiert und die Stoffe anders abbaut. Mit Alkohol lässt sich das nicht wirklich vergleichen. Wenn ich zum Beispiel an einem Wochenende normal konsumiere, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass am Mittwoch noch THC nachweisbar ist, obwohl man völlig nüchtern und zurechnungsfähig ist.

Archiv-Mitglied CArchiv · redaktionell

Hi Leute!

Ich habe mal ein paar Fragen! Es geht um das Fahren nach dem Konsum! Im Netz habe ich schon überall viel gelesen, aber da stehen so viele verschiedene Antworten bzw. Vermutungen! Ich würde gern mal Erfahrungen hören, wie es aktuell wirklich ist!

Bis zu einem Wert von 3,5 ng ist das Fahren ja erlaubt bzw. geduldet! Da ich eigentlich nur freitags oder vielleicht mal samstags einen rauche (Joint), mehr aber auch nicht, gehe ich davon aus, dass der Wert bis Montag wieder passen sollte! Bis ich wieder ins Auto steige, sind es auf jeden Fall mindestens 30 Stunden! Angenommen, ich komme montags mal in eine Kontrolle: Die Mehrheit sagt ja, man solle den Urintest auf jeden Fall verweigern! Das würde ich auch so machen!

Jetzt zu meiner Kernfrage! Wenn ich nach dem Verweigern des Urintests zur Blutprobe muss und die Werte unter 3,5 ng liegen:

Ist das dann von Seiten der Polizei okay?

Wird das Straßenverkehrsamt trotzdem informiert, obwohl der Wert eingehalten wurde?

Wie lange dauert die Auswertung des Bluttests? Oder werde ich nach der Abnahme erst mal nach Hause geschickt, bis das Ergebnis da ist?

Behalten sie meinen Führerschein bis zum Ergebnis? Ich habe mal gehört, dass ein Betroffener ihn am nächsten Tag auf dem Revier abholen konnte!

Hat jemand Erfahrung genau mit der Situation, dass man im Blut positiv getestet wurde, aber trotzdem im besagten Bereich unter 3,5 ng liegt???

Ich will mich ja an die Regeln halten, deshalb frage ich!

Danke im Voraus!

Archiv-Mitglied BArchiv · redaktionell

Solange du im Straßenverkehr keine Auffälligkeiten zeigst (also zum Beispiel Schlangenlinien fährst) oder in einen Unfall verwickelt bist, passiert dir nichts, wenn der Bluttest unter 3,5 ng/ml THC ergibt. Dann liegt kein Vergehen vor. Intern dokumentieren kann die Polizei den Vorgang allerdings. Bei „starken“ Auffälligkeiten im Straßenverkehr kann es als Straftat eingeordnet werden.

Bis der Bluttest durch ist, können durchaus 24 Stunden oder mehr vergehen, weil die Probe meist ins Labor geschickt werden muss. Die Polizei kann dir bis zum Ergebnis die Weiterfahrt verweigern und den Fahrzeugschlüssel behalten. Dann müsste man mit ÖPNV, Taxi oder wie auch immer nach Hause kommen.

Zu beachten ist außerdem: Sobald neben dem THC auch Alkohol im Spiel ist (selbst unter 0,5 Promille), wird es als Ordnungswidrigkeit behandelt. Geahndet wird das mit 1000 € Strafe und einem Monat Fahrverbot.

Wenn du also THC konsumiert hast, der Wert unter 3,5 ng/ml liegt, aber zusätzlich Alkohol im Blut festgestellt wird, hast du ein Problem. Am Abend oder am Tag vor der Fahrt also besser keinen Alkohol trinken.

Wenn du freitags oder samstags kiffst und erst montags wieder am Straßenverkehr teilnimmst, sollte die Grenze von 3,5 ng/ml nicht überschritten werden. Das halte ich für relativ sicher.

Meine Aussagen sind natürlich wie immer ohne Gewähr. Ich richte mich nach der statistischen Wahrscheinlichkeit, und die trifft vermutlich auf über 99 % zu. Es mag Sonderfälle geben, bei denen die Leber nicht richtig arbeitet und der Abbau deshalb verlangsamt ist.

Bei einem gesunden Menschen mit funktionierender Leber sollte es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Problem sein.

(Ich bin ja kein Anwalt, also ist das hier selbstverständlich keine offizielle Rechtsberatung. Geantwortet habe ich aber nach meinem besten Privatwissen.)

Archiv-Mitglied CArchiv · redaktionell

Super! Danke dir für die Infos! So etwas in der Art wollte ich hören! 😉

Danke!


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