Ja, in dem Sinn, den § 10 KCanG vorgibt: Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz „durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen".
Was „geeignet" ist, sagt das Gesetz nicht. In der Praxis heißt das: ein abschließbarer Schrank, ein abschließbarer Raum oder ein Zelt mit Schloss.
Zwei Punkte, die oft falsch eingeschätzt werden:
Die Pflicht gilt auch ohne Kinder im Haushalt. Sie schützt vor dem Zugriff Dritter insgesamt, nicht nur vor dem der eigenen Familie.
Der frei zugängliche Balkon erfüllt sie in der Regel nicht — vor allem im Erdgeschoss oder mit Nachbarskindern nebenan. Im Innenraum löst ein abschließbares Zelt die Frage, draußen löst sie sich selten.
Auch Samen und Stecklinge fallen darunter; das Gesetz nennt Vermehrungsmaterial ausdrücklich.
Ausführlich: Cannabis selbst anbauen — die Sicherungspflicht
Stand: 13. September 2026. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wie sichert ihr euren Anbau — Schloss am Zelt, eigener Raum, etwas anderes?